Hinweise zum Abonnement

Änderungen und Kündigung

Änderung bestehender Abonnementplätze: 28. Juni bis 05. August 2011.

Bitte teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung dem Abonnementbüro schriftlich mit.

Die bestehenden Abonnementverträge verlängern sich automatisch um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht schriftlich bis zum 30. Juni 2011 gekündigt werden. Wir empfehlen Ihnen, uns Ihre Kündigung per Einschreiben zuzusenden.

Ihr Abonnementausweis

Sie erhalten Ihre Abonnementunterlagen bis spätestens zwei Wochen vor Ihrer ersten Abonnementvorstellung.

Ihr Abonnementausweis gilt beim Besuch der jeweiligen Vorstellungen als Eintrittskarte und ist für einzelne Vorstellungen übertragbar.

Bitte beachten Sie dabei, dass die erste Vorstellung Ihres Abonnements bereits zu Beginn der Spielzeit ab dem 18. September 2011 stattfinden kann.

VVS-Fahrschein

Ihr Abonnementausweis gilt zum Besuch der jeweiligen Vorstellung als Fahrschein (2. Klasse) in den Verkehrsmitteln des VVS: für die Hinfahrt ab drei Stunden vor Beginn der Vorstellung und zur Rückfahrt nach Vorstellungsende bis Betriebsschluss, auch in den Nachtbussen. Es gelten die Beförderungsbedingungen des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart (VVS).

Verlust des Abonnementausweises

Bei Verlust Ihres Abonnementausweises stellen wir Ihnen im Abonnementbüro gegen eine Kostenpauschale von 5 € einen Ersatzausweis zur Verfügung. Ein Ersatz an der Tages- oder Abendkasse ist nicht möglich.

Ermäßigungsgutscheine

Mit Ihren Ermäßigungsgutscheinen können Sie weitere Vorstellungen aller Sparten der Staatstheater Stuttgart zu einem um etwa 20% reduzierten Preis besuchen.
Je Gutschein können Sie eine ermäßigte Eintrittskarte erwerben. Ausgenommen von Ermäßigungen sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen sowie die folgenden Preisgruppen: Opernhaus 8 und 9, Schauspielhaus 5. Das Einlösen von Ermäßigungsgutscheinen im Online-Verkauf sowie eine Kombination mit weiteren Ermäßigungen ist nicht möglich.

Rückgabe und Abonnementgutschein

Sie können von Ihren Abonnementvorstellungen im Opernhaus bis zu zwei, im Schauspiel bis zu drei Vorstellungen pro Spielzeit zurückgeben und erhalten dafür einen Abonnementgutschein Ihrer Preisgruppe.

Eine Rückgabe von Vorstellungen der Konzert- und Liederabendabonnements ist nicht möglich.

Die Rückgabe einer Abonnementvorstellung ist im Abonnementbüro bis spätestens 12 Uhr am Werktag vor der Abonnementvorstellung möglich (nicht per Telefon, Fax oder E-Mail). Bitte legen Sie hierzu Ihren Abonnementausweis rechtzeitig im Abonnementbüro vor. Bei Zusendung bedenken Sie bitte die Postlaufzeit.

Einlösen der Abonnementgutscheine

Ihren Abonnementgutschein können Sie innerhalb des angegebenen Gültigkeitszeitraumes
für eine Eintrittskarte einer Repertoireaufführung in der entsprechenden Spielstätte einlösen.

Beim Einlösen von Abonnementgutscheinen für Vorstellungen in höheren Verantaltungskategorien muss der Differenzbetrag zwischen dem ausgewiesenen Wert des Gutscheins und dem ermäßigten Tageskassenpreis aufbezahlt werden. Dies betrifft die Einlösung von Gutscheinen im Opernhaus ab Veranstaltungskategorie E und im Schauspielhaus ab Veranstaltungskategorie C. Gutscheine des Nachmittags-Abonnements können in Repertoirevorstellungen am Abend angerechnet werden.

Die Auszahlung von Abonnementgutscheinen oder von Differenzbeträgen, sowie die Verrechnung mit dem Abonnementpreis ist nicht möglich.

Für nicht besuchte, auf Grund höherer Gewalt versäumte, nicht rechtzeitig zurückgegebene Vorstellungen sowie verlorene oder verfallene Gutscheine kann kein Ersatz geleistet werden.

Änderungen von Aufführungen und Sitzplätzen

Sollten wir aus künstlerischen, technischen oder aus dispositionellen Gründen gezwungen sein, Aufführungen, Vorstellungstermine oder Plätze ändern zu müssen, werden wir uns bemühen,
Sie rechtzeitig zu benachrichtigen. Diese Änderungen oder Umbesetzungen begründen kein Rückgaberecht. Bei Ausfall einer Vorstellung aus Gründen höherer Gewalt oder anderen Gründen wie betrieblichen Störungen, Streik, notwendigen baulichen Maßnahmen, Brand, Stromausfall, Erkrankung im Ensemble etc. können wir keinen Ersatz leisten.

Bezahlung des Abonnements

Sie können Ihr Abonnement per Lastschrifteinzug in zwei gleichen Teilbeträgen am 01. Oktober 2011 und 01. Februar 2012 oder per Überweisung des Gesamtbetrages zum 01. Oktober 2011 auf das Konto des Abonnementbüros (BWBank, Kontonummer 8 034 920, BLZ 600 501 01) bezahlen.

Das Junge Abo bitten wir Sie in bar zu bezahlen.

Auswärtige Abonnementgruppen

Gemeinsam in die Staatstheater

Theater im Rundum-Sorglos-Paket: Im weiteren Umkreis von Stuttgart finden Sie zahlreiche Abonnementgruppen. Persönliche Ansprechpartner organisieren den gemeinsamen Theaterbesuch im Rahmen eines Abonnements inklusive der An- und Abreise mit dem Bus. Unabhängig von Straßenverhältnissen und Parkplatzproblemen können Sie sich in kultureller Gemeinschaft auf die Veranstaltungen einstimmen. Die Rückfahrt bietet Gelegenheit, sich über das Erlebte auszutauschen und den Abend entspannt ausklingen zu lassen. Die jeweiligen Ansprechpartner finden Sie hier, oder wenden Sie sich an unser Abonnementbüro.

Abonnementbüro

Theaterkasse
Königstr. 1B (Theaterpassage)
70173 Stuttgart
0711. 20 32 220
Fax 0711. 20 32 300
Montag bis Freitag 10 bis 19 Uhr
Samstag 10 bis 14 Uhr
Postanschrift
Staatstheater Stuttgart
Abonnementbüro
Postfach 10 43 45
70038 Stuttgart