Abonnementbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachlesbar unter www.staatstheater-stuttgart.de/agb, sind
Bestandteil Ihres mit den Staatstheatern geschlossenen Abonnementsvertrags.
Im Folgenden fassen wir Ihnen einige Punkte zusammen und erläutern Ihnen Details der Abonnements.
Abonnementdauer und -kündigung: Das Abonnement wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Es verlängert sich anschließend automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht bis 31. Mai für die Folgespielzeit schriftlich gekündigt wurde. Abonnements, die länger als ein Jahr bestehen, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Abonnement auch nur für eine Spielzeit abgeschlossen werden.
Für Abonnementverträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt weiterhin die Kündigungsfrist 31. Mai für die Beendigung zum Ende der Spielzeit.
Abonnementpreise und –details werden jeweils in der aktuellen Abonnementbroschüre und unter www.staatstheater-stuttgart.de/karten/abo veröffentlicht.
Abonnementtermine und Anfangszeiten der Vorstellungen können Sie in den Publikationen und unter www.staatstheater-stuttgart.de/abo-termine erfahren.
Änderungen jegliche Art behalten sich die Staatstheater vor. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere 2a) und 2b) der AGB. Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung bitten wir Sie dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen.
Abonnementausweis gilt beim Besuch der jeweiligen Abonnementvorstellung als Eintrittskarte. Der Ausweis ist für den Veranstaltungsbesuch übertragbar. Ist das Abonnement an eine besondere Ermäßigung geknüpft, ist die Übertragung nur an Personen zulässig, die diese Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllen. Der Verlust des Ausweises ist dem Abonne-mentbüro mitzuteilen. Gegen eine Servicegebühr erhalten Sie einen Ersatzausweis.
Wenn Ihr Abonnementausweis einen VVS-Aufdruck aufweist (nicht bei Außengruppenabonnements), dann berechtigt dieser den Ausweisinhaber, alle Verkehrsmittel (2. Klasse) des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) innerhalb von drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Fahrt zum Veranstaltungsort und nach Ende der Veranstaltung zur Rückfahrt zu nutzen.
Bitte sehen Sie dazu in den AGB 2b) am Ende.
Freigabe: Abhängig von der Art des Abonnements können einzelne Abonnementvorstellungen in begrenztem Umfang freigegeben und deren Wert als eAbonnementgutscheine berücksichtigt werden: bis zu 4 x im Schauspielhaus, bis zu 3 × beim Drei-Sparten-Abo und bei den Konzert-Abonnements, bis zu 2 × im Opernhaus, beim Schauspiel-Themen-Abo und -Nachmittags-Abo sowie 1 × im Jungen Abo. Die Freigabe kann nur berücksichtigt werden, wenn sie – unabhängig vom Meldeweg – spätestens zwei Werktage vor der Abonnementvorstellung während der Kassenöff-nungszeiten erfolgt.
Bitte sehen Sie hierzu auch 4c) der AGB.
eErmäßigungsgutscheinen bieten die Möglichkeit, für alle Repertoire-Vorstellungen der Staatstheater Stuttgart eine Karte zu ermäßigten Konditionen (Preisvorteil: ca. 20%) zu erwerben. Ausgenommen davon sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen sowie die Preisgruppen 8 und 9 im Opernhaus bzw. Preisgruppe 5 im Schauspielhaus. Bitte sehen Sie hierzu auch 3c) der AGB.
Wahl-Abonnements sind nicht übertragbare Gutscheine für Repertoirevorstellungen des Schauspiels im Schauspielhaus. Bitte sehen Sie hierzu auch 3c) der AGB.
E-Mail-Kontakt: Für den Fall, dass Sie uns Ihre E-Mail-Adressezur Verfügung stellen, nutzen wir diesen Weg gerne vorrangig für unsere Kommunikation mit Ihnen.
Datenschutz-Informationen finden Sie unter www.staatstheater-stuttgart.de/datenschutz. Die Staatstheater Stuttgart behandeln persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Kundendaten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Dokumentation und Kundenbetreuung gespeichert.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Abonnementbüro.
Stand April 2025
Bestandteil Ihres mit den Staatstheatern geschlossenen Abonnementsvertrags.
Im Folgenden fassen wir Ihnen einige Punkte zusammen und erläutern Ihnen Details der Abonnements.
Abonnementdauer und -kündigung: Das Abonnement wird grundsätzlich für eine Spielzeit abgeschlossen. Es verlängert sich anschließend automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht bis 31. Mai für die Folgespielzeit schriftlich gekündigt wurde. Abonnements, die länger als ein Jahr bestehen, können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Auf ausdrücklichen Wunsch kann das Abonnement auch nur für eine Spielzeit abgeschlossen werden.
Für Abonnementverträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt weiterhin die Kündigungsfrist 31. Mai für die Beendigung zum Ende der Spielzeit.
Abonnementpreise und –details werden jeweils in der aktuellen Abonnementbroschüre und unter www.staatstheater-stuttgart.de/karten/abo veröffentlicht.
Abonnementtermine und Anfangszeiten der Vorstellungen können Sie in den Publikationen und unter www.staatstheater-stuttgart.de/abo-termine erfahren.
Änderungen jegliche Art behalten sich die Staatstheater vor. Bitte beachten Sie hierzu insbesondere 2a) und 2b) der AGB. Änderungen Ihrer Anschrift oder Bankverbindung bitten wir Sie dem Abonnementbüro schriftlich mitzuteilen.
Abonnementausweis gilt beim Besuch der jeweiligen Abonnementvorstellung als Eintrittskarte. Der Ausweis ist für den Veranstaltungsbesuch übertragbar. Ist das Abonnement an eine besondere Ermäßigung geknüpft, ist die Übertragung nur an Personen zulässig, die diese Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllen. Der Verlust des Ausweises ist dem Abonne-mentbüro mitzuteilen. Gegen eine Servicegebühr erhalten Sie einen Ersatzausweis.
Wenn Ihr Abonnementausweis einen VVS-Aufdruck aufweist (nicht bei Außengruppenabonnements), dann berechtigt dieser den Ausweisinhaber, alle Verkehrsmittel (2. Klasse) des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) innerhalb von drei Stunden vor Beginn der Veranstaltung zur Fahrt zum Veranstaltungsort und nach Ende der Veranstaltung zur Rückfahrt zu nutzen.
Bitte sehen Sie dazu in den AGB 2b) am Ende.
Freigabe: Abhängig von der Art des Abonnements können einzelne Abonnementvorstellungen in begrenztem Umfang freigegeben und deren Wert als eAbonnementgutscheine berücksichtigt werden: bis zu 4 x im Schauspielhaus, bis zu 3 × beim Drei-Sparten-Abo und bei den Konzert-Abonnements, bis zu 2 × im Opernhaus, beim Schauspiel-Themen-Abo und -Nachmittags-Abo sowie 1 × im Jungen Abo. Die Freigabe kann nur berücksichtigt werden, wenn sie – unabhängig vom Meldeweg – spätestens zwei Werktage vor der Abonnementvorstellung während der Kassenöff-nungszeiten erfolgt.
Bitte sehen Sie hierzu auch 4c) der AGB.
eErmäßigungsgutscheinen bieten die Möglichkeit, für alle Repertoire-Vorstellungen der Staatstheater Stuttgart eine Karte zu ermäßigten Konditionen (Preisvorteil: ca. 20%) zu erwerben. Ausgenommen davon sind Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen sowie die Preisgruppen 8 und 9 im Opernhaus bzw. Preisgruppe 5 im Schauspielhaus. Bitte sehen Sie hierzu auch 3c) der AGB.
Wahl-Abonnements sind nicht übertragbare Gutscheine für Repertoirevorstellungen des Schauspiels im Schauspielhaus. Bitte sehen Sie hierzu auch 3c) der AGB.
E-Mail-Kontakt: Für den Fall, dass Sie uns Ihre E-Mail-Adressezur Verfügung stellen, nutzen wir diesen Weg gerne vorrangig für unsere Kommunikation mit Ihnen.
Datenschutz-Informationen finden Sie unter www.staatstheater-stuttgart.de/datenschutz. Die Staatstheater Stuttgart behandeln persönliche Daten entsprechend der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Kundendaten werden zum Zwecke der Vertragsabwicklung, Dokumentation und Kundenbetreuung gespeichert.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Abonnementbüro.
Stand April 2025